Ihr Fachspezialist für Seilwindenprüfungen

Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1 „Technische Arbeitsmittel“ § 19 verlangt, dass Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie der Seilböcke vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Als Ihre Fachwerkstatt haben wir natürlich ein dafür geeignetes Prüfgerät und einen geschulten Mitarbeiter, um für Sie diese Überprüfung durchzuführen! Bei Fragen zur Prüfung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Seilwinden sind gemäß den einschlägigen Vorschriften (VSG 3.1 §19) der Berufsgenossenschaften
mindestens einmal jährlich auf ihre Betriebssicherheit hin zu überprüfen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Seilwinde bei uns prüfen zu lassen. Bei dieser Prüfung ist die Zugkraftprüfung ein wichtiger Bestandteil.

Bei Kupplungsverschleiß oder Defekten können vor Ort sofort etwaige notwendige Reparaturen sowie die richtigen Einstellungen vorgenommen und die zulässige Zugkraft der Seilwinde auf der untersten Seillage eingestellt werden.

Fachspezialist für Seilwindenprüfungen

Unsere Leistungen

Geprüft werden die Bremswirkung, die Überlastsicherung (Kupplung) der Winde sowie die Überschneidung von Kupplung und Bremse. Außerdem erfolgt eine Sichtprüfung des Zugseiles. Ein weiterer Vorteil: Das Prüfmittel ist kalibriert und liefert damit verlässliche Messwerte. Die Ergebnisse werden im Prüfbericht in einem Messdiagramm dargestellt.